Quarantäne - Einrichtung geschlossen - Kinder daheim - im Augenblick finden sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oft in bisher unbekannten Situationen.
Um zumindest in arbeitsrechtlicher Hinsicht etwas Klarheit zu schaffen, hier einige hilfreiche Seiten bzw. Dokumente:

- DiAG-MAV Hildesheim
- Ver.di
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Fragen
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Die KODA-Mitarbeiterseite bittet: Schützen Sie sich und andere, halten Sie Distanz - aber helfen Sie in geeigneter Form, wo es nötig ist!

 

 

Im Rahmen der diesjährigen Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht (02./03. März 2020) hat der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer für eine grundlegende Reform im katholischen Arbeitsrecht plädiert und – wie auch schon der frühere Münchner Generalvikar Beer - die sog. Loyalitätsanforderungen an die private Lebensführung der Mitarbeitenden in Frage gestellt. Ein Bericht findet sich auf katholisch.de.

Zwei Anträge hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung am 19. Februar 2020 einstimmig angenommen, zwei andere in den Vermittlungsausschuss verwiesen:

Nach gut zwanzig Jahren hat sich die KODA eine neue Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und z.B. auch den elektronischen Versand von Unterlagen regelt. Ebenfalls beschlossen wurde eine Veränderung in der Reisekosten-Anlage der AVO, so dass die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei einer Dienstreise sich künftig automatisch nach der Höhe der Pauschalbeträge des Bundesreisekostengesetzes richtet. Bislang nannte die AVO an dieser Stelle konkrete Beträge, die nach Gesetzesänderungen angepasst werden mussten.

Nicht einigen konnten sich die Seiten bei der Eingruppierung von Kirchenmusiker*innen und den Stundenumfängen, mit denen deren Dienste bewertet werden; hier lagen vor allem die Zeit-Vorstellungen weit auseinander. Deshalb hat die Mitarbeiter*innenseite ein Vermittlungsverfahren beantragt.

Ebenso in die Vermittlung ging der Antrag der Mitarbeiter*innenseite, künftig die Befristung von Arbeitsverhältnissen nur noch mit einem Sachgrund (beispielsweise Elternzeit-Vertretung) zuzulassen. Da eine Regelung der Zentral-KODA durch eine Klage der dortigen Dienstgeberseite bis auf Weiteres nicht in Kraft treten kann und das Bistum Hildesheim weiterhin Stellen im Bereich der Jugendpastoral sachgrundlos auf zwei Jahre befristet ausschreibt, wollte die Mitarbeiter*innenseite dieser Praxis nicht mehr zusehen, in der sie einen Verstoß gegen die kirchliche Soziallehre sieht.

 

 

 

 

 

Mit einem Änderungsbeschluss zu § 30 der Arbeitsvertragsordnung hat die Bistums-KODA in ihrer Sitzung am 29.10.2019 einstimmig die Möglichkeiten für Dienstbefreiung zu freudigen oder traurigen Anlässen deutlich weiter gefasst und damit versucht, der vielfältigen Wirklichkeit bei den Mitarbeitenden gerechter zu werden: So gibt es beispielsweise künftig einen freien Tag nicht nur bei der Taufe/Erstkommunion/Firmung eines Kindes, sondern natürlich auch, wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin selbst eines dieser Sakramente empfängt. Neu ist auch die Möglichkeit einer Dienstbefreiung von bis zu sechs Arbeitstagen pro Jahr bei häuslicher Pflege von nahen Angehörigen. Die Mitarbeitendenseite lobte ausdrücklich die Bereitschaft der Dienstgeberseite zu dieser für die Kolleginnen und Kollegen noch positiveren Ausgestaltung von § 30.

Ebenfalls beschlossen wurde das "Einfrieren" der Jahressonderzuwendung, die im November gezahlt wird (§ 21 AVO), auf dem Niveau des Jahres 2018. Diese Regelung, die der im Tarifvertrag der Länder (TV-L) entspricht, gilt für die Jahre 2019 bis 2021.

 

In ihrer Sitzung am 25. Juni 2019 hat die Bistums-KODA die drei Monate von Ende Januar bis Ende April 2020 als Wahlhandlungszeitraum beschlossen. In diesen Monaten findet also die Wahl der acht Mitglieder der KODA-Mitarbeiterseite statt, die als Brief-Wahl durch alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt. Ab Juni 2020 kann dann die Konstituierung der neuen Kommission (10. Amtsperiode) erfolgen. Die acht Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberseite werden vom Generalvikar benannt.

Weiterhin hat die KODA eine Änderung in § 5 der Arbeitsvertragsordnung beschlossen, durch die eine Höchstdauer von 25 Jahren für die Überlassung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern an einen anderen Arbeitgeber im AVO-Bereich festgelegt wird, abweichend vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), das maximal zwei Jahre vorsieht. 

Auf Vorschlag der Mitarbeiterseite wurde Johannes Müller-Rörig (Bistum Limburg) zum neuen Vorsitzenden des KODA-Vermittlungsausschusses gewählt. Die Position des/der anderen Vorsitzenden (dienstgeberseitig) ist weiterhin vakant.

 

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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