In ihrer Sitzung vom 14.02.2022 hat die KODA-Hildesheim die Übernahme der sogenannten Corona-Prämie, die im November 2021 bereits für den Bereich des TvL beschlossen worden war, für die Arbeitsverträge nach AVO beschlossen. Somit dürfen sich im März alle Mitarbeitenden mit entsprechenden Arbeitsverträgen auf steuer- und abgabenfreie 1300 € freuen.

Einen Wermutstopfen hat diese Regelung: Die reguläre Tariferhöhung um 2,8% wird erst ab 1.12.2022 wirksam. Die 1300 € kompensieren zwar zum Teil die ausgebliebene Tariferhöhung 2021/2022. Als Einmalzahlung wirkt sich der Betrag aber nicht dauerhaft auf den Tarif aus. Den genauen Wortlaut der übernommenen Vereinbarung findet Ihr hier.

Nach §11 der AVO können Mitarbeitende und Dienstgebende ein Arbeitszeitkonto einrichten und dort das dreifache der Wochenarbeitszeit ansparen oder es mit der einfachen Wochenarbeitszeit belasten. Leben Kinder bis einschließlich 6 Jahren oder nahe pflegebedürftige Angehörige im Haushalt kann auch die Zeitschuld bis zum dreifachen der Wochenarbeitszeit ausgeweitet werden. Diese Möglichkeit wurde nun ausgeweitet auf Haushalte, in denen Kinder bis einschließlich 12 Jahre leben.

Der Schlichtungsspruch zu befristeten Arbeitsverträgen (AVO §31 / 2020) führte zu unterschiedlichen Auslegungen vonseiten der Dienstnehmenden und Dienstgebenden. Während die Dienstnehmendenseite der Auffassung ist, dass befristete Arbeitsverträge mit Sachgrund nur noch in begrenztem Umfang und Befristungen ohne Sachgrund gar nicht mehr möglich sind, geht die Seite der Dienstgebenden von der weiterhin bestehenden Möglichkeit befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge aus. Dr. Markus Güttler berichtete während der letzten Plenumssitzung von einem Urteil am Kirchlichen Arbeitsgericht Hamburg (KAG). Darin wird für die derzeitige Formulierung Nachbesserungsbedarf festgestellt. Die Dienstnehmenden hatten dazu im November 2020 Vorschläge unterbreitet, die bisher nicht ausführlich diskutiert wurden. Im November wird vor dem Arbeitsgericht in Köln die Revision eines empfehlenden Beschlusses der Zentral-Koda behandelt. Dieser sieht bei befristeten Arbeitsverträgen ohne Sachgrund eine maximale Dauer von 15 Monaten vor. Über das Ergebnis (und die Konsequenzen für die Beratungen in der Koda Hildesheim) werden wir hier berichten.

Für die Regelung zu Fronleichnam – Befreiung von der Arbeitspflicht (AVO § 7) -, sieht die Dienstgebendenseite keinen weiteren Gesprächsbedarf. Die Regelung soll auslaufen und Dienstnehmende haben die Feier des Hochfestes Fronleichnam als persönlichen Feiertag zu regeln. Ein Gespräch bezüglich eines Vorschlags zur Gestaltung von Hochfesten in „Dienstgemeinschaft“ der Dienststellen wurde seitens der Dienstgebendenseite abgelehnt.

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Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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