Mehr Geld rückwirkend zum 1. Januar 2019

Am 2. März 2019 haben sich die Tarifparteien auf einen Abschluss für den öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Dank der sog. Tarifautomatik in § 17 (2) der Arbeitsvertragsordnung (AVO) erlangt diese Regelung automatisch Gültigkeit auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zuständigkeitsbereich der Bistums-KODA Hildesheim. Somit steigen die Gehälter rückwirkend zum 1. Januar 2019 um etwa 3%, zum 1.1.2020 erneut um etwa 3% und zum 1.1.2021 um etwa 1,3%. Die Abweichung von den in den Medien verbreiteten Zahlen ("insgesamt 8%" - "3,2% zum 1.1.2019" etc.) ergibt sich u.a. aus der Tatsache, dass die sog. Jahressonderzahlung (jeweils im November) auf dem Niveau von 2018 eingefroren wird, die höheren Monatsgehälter hier also nicht berücksichtigt werden.

Aufgrund u.a. des noch ausstehenden Mitgliedervotums auf Gewerkschaftsseite (Zustimmung der ver.di-Mitglieder zum Verhandlungsergebnis) und der notwendigen Software-Anpassung wird es vermutlich noch dauern, bis die Gehaltserhöhung auch wirklich gezahlt wird, dann aber natürlich mit einer entsprechenden Nachzahlung für die vorherigen Monate.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

Suche

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.