Mehr Anerkennung für langjährig Beschäftigte

Die Bistums-KODA hat in ihrer Sitzung am 14.09.2017 auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, langjährige Beschäftigung im kirchlichen Dienst (nach AVO auch bei unterschiedlichen kirchlichen Dienstgebern) stärker zu honorieren: Bisher wird nach 25 und 35 Beschäftigungsjahren ein Jubiläumsurlaub von 5 bzw. 6 Tagen gewährt (AVO § 24 Abs. 2), der alternativ in eine Jubiläumszuwendung umgewandelt werden kann. Künftig gibt es diese Anerkennung auch nach 30, 40, 45 sowie 50 Jahren im kirchlichen Dienst.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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