Neue Reisekostenregelung für Mitarbeitende des Bistums

Die Anlage 3 zur Arbeitsvertragsordnung erhält mit Wirkung zum 01.01.2024 folgende neue Fassung:

  1. Für die Erstattung von Reisekosten finden die Bestimmungen der Niedersächsischen Reisekostenverordnung (NRKVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich sämtlicher sie ergänzender Vorschriften Anwendung. https://www.niedersachsen.de/download/114797/Nds._MBl._Nr._4_2017_vom_01.02.2017_S._121-152.pdf
  2. Die Höhe der nach NRKVO zu zahlenden Wegstreckenentschädigung beträgt höchstens den nach § 3 Nr. 13 des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei zahlbaren Betrag.
  3. Der Dienstgeber ist verpflichtet, der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter auf Antrag die von ihr/ihm nachweislich mit dem privateigenen Motorfahrzeug zu dienstlichen Zwecken zurückgelegte Wegstrecke sowie alle erforderlichen Daten zu bestätigen, sofern dies zur steuerlichen Geltendmachung von Kosten, die den erstatteten Wert überschreiten, notwendig ist.

Damit wird die Wegstreckenentschädigung für Fahrten bei „besonderem dienstlichen Interesse“ mit dem privaten PKW mit 0,38 € vergütet. https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/wegstreckenentschaedigung-gemaess-5-nrkvo/

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

Suche

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.