Die KODA hat den Vorschlag der Schlichtungskommission zur Arbeitsbefreiung an den gebotenen Feiertagen Allerheiligen und Fronleichnam übernommen. Dieser sieht folgende Regelung vor:
- Weil die gebotenen Feiertage helfen sollen, die christliche Kultur der Dienstgeber zu entwickeln, ist die Teilnahme an Angeboten zur Gestaltung der Feiertage Dienstzeit. Der restliche Tag ist dienstfrei.
- Macht der Dienstgeber kein Angebot oder kann er auf keines in örtlicher Nähe verweisen, ist der Tag dienstfrei, soweit der/die Mitarbeiter:in sich bereit erklärt, einen halben Tag Urlaub zu nehmen oder die entsprechende Zahl von Stunden aus seinem/ihren Stundenkonto einzusetzen.
- Kann die Freistellung aus dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechende Freistellung innerhalb von drei Monaten zu gewähren.
- Dem/der Mitarbeiter:in, der/die an einem der gebotenen Feiertage arbeiten möchte, ist dies zu ermöglichen.