In § 4b Abs. 1 Ziff. 1, der sich mit der Meldepflicht eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin an den Vorgesetzen/die Vorgesetzte befasst, werden die Paragrafen mit den Strafdelikten, die eine Meldung nach sich ziehen, angepasst. Die Anpassung war nach entsprechenden gesetzlichen Änderungen erforderlich geworden.

Mit diesem Beschluss werden alle Tarifbestandteile des TV-L automatisch Bestandteil der Arbeitsvertragsordnung (AVO). Bisher galt die automatische Übernahme nur für die Tabellenentgelte, nicht aber für Jahressonderzahlungen, Prämien und andere Sonderzahlungen. Die vollständige Anlehnung ist wie bisher befristet und zwar bis zum 31.12.2026. Der Vorschlag der Mitarbeitendenseite, die Regelung zu entfristen und stattdessen einen Passus aufzunehmen, dass im Fall einer finanziellen Notlage die KODA über die Tarifbindung neu verhandeln könne, fand keine Zustimmung.

§ 4 Absatz 4 (Krankmeldung im Fall der Arbeitsunfähigkeit) wird angepasst. Mit Einführung der elektronischen Meldung zur Arbeitsunfähigkeit stellen Ärzte in den meisten Fällen keinen Krankenschein mehr aus, sondern melden die Arbeitsunfähigkeit direkt der Krankenkasse. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen melden aber dem Dienstgeber weiterhin unverzüglich, wenn sie nicht bei der Arbeit erscheinen können.

Spätestens am 4. Tag besteht die Pflicht, die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer durch einen Arzt/eine Ärztin bestätigen zu lassen und diese Angaben an den Dienstgeber weiterzuleiten. Ebenso ist im Fall der Verlängerung (bzw. zum Ende) des „Krankenscheins“ eine Meldung an den Dienstgeber abzusetzen.

Arthur Grobmeier, bis zum Jahresende Küster in St. Mauritius, Hildesheim, ist in den Ruhestand verabschiedet worden und verlässt damit automatisch die KODA. Seit 2021 hatte er die Mitarbeitendenseite vertreten. Mit Jahresbeginn tritt Stefanie Kurbel-Nickl, Katechetin im Schuldienst, den freigewordenen Platz in der KODA an.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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