In ihrer Sitzung am 04.05.2017 hat die KODA auf Antrag der Mitarbeiterseite beschlossen, dass allen Mitarbeitenden am Fest Fronleichnam dienstfrei gewährt wird. Ist die Freistellung aus dienstlichen Gründen nicht möglich, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. Mit einem weiteren Beschluss hat die KODA eine Eigenbeteiligung zur Altersvorsorge in der KZVK eingeführt.

Die Zentral-KODA-Mitarbeiterseite hat in der Zentralen Kommission den Antrag gestellt, die Befristung von Arbeitsverhältnissen mit kirchlichen Rechtsträgern im Geltungsbereich der Grundordnung ausschließlich mit Sachgrund zuzulassen.

Wird dieser Antrag in der Zentralen Kommission angenommen, bedeutete dies, dass sachgrundlose Befristungen in der Katholischen Kirche und ihrer Caritas nicht mehr möglich sind. Mehr im aktuellen ZK-Organ Nr. 78.

Auch im Bistum Hildesheim gibt es leider nach wie vor (Beispiel Jugendpastoral) die Praxis, mindestens einen Teil der Stellen ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu befristen.

Gewerkschaften und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst der Länder haben am 17.02.2017 ein Tarifergebnis erzielt. Demnach erfolgt

  • eine Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag
  • ein weiterer Anhebungsschritt um 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018
  • die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018.

Gemäß § 17 (2) der Arbeitsvertragsordnung tritt die rückwirkende Erhöhung für 2017 unmittelbar in Kraft; für die Übernahme der anderen Vereinbarungen wird sich die KODA-Mitarbeiterseite einsetzen.

In der Sitzung der Bistums-KODA am 30.11.2016 hat die Mitarbeiterseite das Arbeitszeitmodell "6+1" als eine wichtige Möglichkeit für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder für die individuelle Work-life-Balance (Burnout-Prophylaxe) gelobt und darauf hingeweisen, dass die AVO (§12a) keine Begründung für einen Antrag verlangt und auch keine Zwecke definiert, für die das Modell gedacht ist.

In ihrer Sitzung am 06. September 2016 hat die KODA den Vermittlungsausschuss besetzt und zwei Ausschüsse gebildet, die sich mit den Themen "Mitarbeiterbeteiligung an den Beiträgen zur KZVK" und "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" beschäftigen werden.

Unsere Anschrift

Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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