Nach einem Vorschlag des Vermittlungsausschuss, der die Mitglieder der KODA auffordert, bis Oktober eine Regelung zur inhaltlichen Gestaltung des Fronleichnamsfestes zu entwickeln, wurde die bisherige Regelung zur Dienstbefreiung bis zum 31.12.2022 verlängert. Die Vermittlung bleibt so lange ausgesetzt, bis eine Seite (Dienstgeber oder Dienstnehmer) die Fortführung beantragt.

Die Bistums-KODA Hildesheim konnte in ihrer Märzsitzung keine Einigkeit zu einer neuen Regelung in § 7 Abs. 3 AVO bezüglich der gebotenen Feiertage Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) und dem 1. November (Allerheiligen) erzielen. Gemäß § 24 der KODA-Ordnung wurde die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen, nachdem ein Beschlussantrag der Mitarbeitendenseite nicht die erforderliche Dreiviertelmehrheit erhalten hat. Bis ein Ergebnis aus dem Vermittlungsverfahren durch die Bistums-KODA beschlossen und durch den Bischof in Kraft gesetzt wird, gelten die Regelungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes.

Zum 1. März 2022 hat Bischof Heiner den Schiedsspruch der Schlichtungskommission der Zentralkoda in Kraft gesetzt, nachdem Befristungen ohne Sachgrund nur noch bis zu einer Dauer von 14 Monaten möglich sind. Die Befristungen gelten damit für alle Arbeitsverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen werden. Sollten durch den Gesetzgeber neue Regelungen zur sachgrundlosen Befristung erlassen werden, würde die Regelung der AVO gemäß dem Schiedsspruch spätestens nach 12 Monaten angepasst werden.

In ihrer Sitzung vom 14.02.2022 hat die KODA-Hildesheim die Übernahme der sogenannten Corona-Prämie, die im November 2021 bereits für den Bereich des TvL beschlossen worden war, für die Arbeitsverträge nach AVO beschlossen. Somit dürfen sich im März alle Mitarbeitenden mit entsprechenden Arbeitsverträgen auf steuer- und abgabenfreie 1300 € freuen.

Einen Wermutstopfen hat diese Regelung: Die reguläre Tariferhöhung um 2,8% wird erst ab 1.12.2022 wirksam. Die 1300 € kompensieren zwar zum Teil die ausgebliebene Tariferhöhung 2021/2022. Als Einmalzahlung wirkt sich der Betrag aber nicht dauerhaft auf den Tarif aus. Den genauen Wortlaut der übernommenen Vereinbarung findet Ihr hier.

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Mitarbeiterseite der Bistums-KODA Hildesheim
Stefan Horn
Kath. Pfarrgemeinde St. Nikolaus
Im Langen Mühlenfeld 19
31303 Burgdorf
Tel.: (05136) 809 29 33
E-Mail: stefan.horn@koda-hildesheim.de

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